BERATUNGSEINSATZ NACH § 37.3

Wenn Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher betreuen und dafür Pflegegeld erhalten, sind Sie verpflichtet, regelmäßig an einer Pflegeberatung teilzunehmen. Unsere Pflegeberaterinnen beraten Sie zuverlässig. So ist Ihr Pflegegeld gesichert.

Rufbereitschaft

Darum ist die Pflegeberatung wichtig

  • Ab Pflegegrad 2 gesetzlich vorgeschrieben (bei Pflegegeldbezug)
  • Sicherung der optimalen Pflege
  • Pflegegeld sichern – Kürzungen oder Streichungen vermeiden
  • Persönliche Unterstützung durch erfahrene Pflegeberaterinnen
  • Überprüfung des Pflegegrades
  • Entlastung für pflegende Angehörige

Wie läuft der Beratungsbesuch ab?

Was ist eine Pflegeberatung nach § 37.3?

BetreuungBeratung

Pflegeversicherung

  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Pflegegrade
  • Pflegegrad beantragen
  • Einstufung durch Medizinischen Dienst
  • Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

Leistungen der Krankenkasse

  • Häusliche Krankenpflege
  • Übergangspflege
  • Zuzahlungen für medizinische Leistungen
  • Zuzahlungsbefreiung
  • Haushaltshilfe
  • Krankengeld

Befreiungen und weitere staatliche Leistungen

  • Befreiung von der Rundfunkgebühr
  • Blindengeld
  • Feststellung einer Behinderung
  • Schwerbehindertenausweis beantragen
  • Grundsicherung im Alter
  • Hilfe zur Pflege, Amt für Soziales

Rehabilitation

  • Geriatrische Rehabilitation
  • Medizinische Rehabilitation
  • Übergangsgeld bei medizinischer Rehabilitation

Vorsorge: Verfügungen und Vollmachten

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Einstufung durch Medizinischen Dienst
  • Patientenverfügung, Testament, Bestattungsvorsorge

Pflegende Angehörige

  • Pflegezeitgesetz
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Pflegebegleitung
  • Schulungs- und Entlastungsangebote für Pflegepersonen
  • Soziale Sicherung der Pflegepersonen

Weitere Angebote

  • Essen auf Rädern und offene Mittagstische
  • Hausnotruf
  • Wohnberatung, Wohnraumanpassung, Sturzprophylaxe
  • Hilfsmittel für die eigene Selbständigkeit
  • Fahrdienste
  • Unterstützung im Alltag und Entlastungsangebote
  • Tages- und Nachtpflege
  • Tagesbetreuung
  • Pflegeheime
  • 24-Stunden-Hilfe und Betreuung
  • Wohnprojekte, Projekt „Wohnen für Hilfe“ des Studierendenwerks
  • Betreutes Wohnen und Begegnungsstätten
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Privatleistungen
Verhinderungspflege
KreisAmbulanter Dienst in Villingen
Betreuungsgebiet Betreuungsgebiet
1. Wer hat Anspruch auf einen Beratungseinsatz?
2- Was passiert, wenn man die Pflegeberatungen nicht macht?
3- Wie oft wird der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 durchgeführt?
4-  Was wird beim Beratungseinsatz gemacht?
5- Muss man Angst vor unangenehmen Fragen haben?
6- Wie lange dauert der Beratungseinsatz?
7- Wer führt die Beratungseinsätze durch?
8- Was kostet der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI?
9- Können die halb- oder vierteljährlichen Pflegeberatungen auch telefonisch durchgeführt werden?

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Villingen-Schwenningen
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