Verhinderungspflege

Sie pflegen Ihre Eltern, Ihren Partner oder andere Angehörige und sind nun selbst erkrankt, verhindert oder gönnen sich eine Auszeit, um selbst wieder Kraft tanken zu können? Dann übernehmen wir Ihre Aufgaben.

Villingen-Schwenningen

Was ist Verhinderungspflege?

  • Die Pflegeperson krank ist,
  • Sie Urlaub macht, oder
  • Sie aus anderen persönlichen Gründen nicht helfen kann.
VerhinderungspflegePrivatleistungen

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

  • Pflegegrad 2 oder höher
    Die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Pflegegrad 1 reicht nicht aus.
  • Pflege durch eine vertraute Person
    Die Pflege wird von einem Angehörigen, Freund oder Nachbarn ehrenamtlich (ohne Bezahlung) zu Hause übernommen.
    Wichtig: Verhinderungspflege gibt es nicht, wenn nur ein Pflegedienst oder eine Pflegeeinrichtung hilft.
  • Pflege seit mehr als sechs Monaten
    Die pflegende Person kümmert sich schon länger als sechs Monate um die Pflege. Das nennt man „Vorpflegezeit“.
  • Pflegeperson kann vorübergehend nicht pflegen
    Die Person, die pflegt, kann das vorübergehend nicht tun – zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder Arbeit.
Betreuungsgebiet
KreisPrivatleistungen
Ambulanter Dienst in Villingen

Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

  • Persönliche Daten der Pflegeperson
  • Persönliche Daten und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
  • Information zum Pflegegrad (0-5)
  • Zeitraum der geplanten Verhinderungspflege
  • Verhinderungsgrund der Pflegeperson
KreisRufbereitschaft

Welche Alternativen gibt es zur Verhinderungspflege?

  • Kurzzeitpflege
    Die pflegebedürftige Person wird für eine kurze Zeit in einem Pflegeheim betreut. Dort kümmern sich Fachkräfte rund um die Uhr um sie. Das ist besonders hilfreich in Notfällen oder wenn Angehörige Urlaub machen möchten.
  • Pflegedienst für stundenweise Betreuung
    Pflegekräfte kommen nach Hause und helfen für ein paar Stunden. Wann und wie oft sie kommen, wird vorher abgesprochen.
  • Tagespflege
    Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer TagespflegeEinrichtung. Dort gibt es Betreuungsangebote, Programme zur Aktivierung und Kontakt zu anderen Menschen. Abends kehrt sie nach Hause zurück.
  • Nachbarschaftshilfe
    Nachbarn, Freunde oder freiwillige Helfer unterstützen bei der Pflege. Das ist meist günstiger und durch vertraute Personen oft angenehmer.
  • 24-Stunden-Pflegekraft
    Eine Betreuungsperson lebt im Haushalt der pflegebedürftigen Person. Sie hilft den ganzen Tag und die ganze Nacht, wenn es nötig ist. Diese Möglichkeit ist sinnvoll, wenn der Pflegebedarf sehr hoch ist.
Beratung
KreisHauswirtschaft
BehandlungspflegeBehandlungspflege
Table

Wann ist welche Alternative sinnvoll?

  • Kurzzeitpflege: Ideal bei Krankenhausaufenthalten der pflegenden Person.
  • Pflegedienst: Flexible Lösung bei stundenweiser Entlastung.
  • Tagespflege: Geeignet für Pflegebedürftige, die sozialen Kontakt suchen.
  • Nachbarschaftshilfe: Optimal bei geringem Pflegeaufwand.
  • 24-Stunden-Pflegekräfte: Effektiv bei intensiver Betreuung rund um die Uhr.
Betreuung
KreisKreis

Wie hoch ist das Budget für Verhinderungspflege?

Wie viel Geld gibt es?
Jedes Jahr gibt es eine feste Summe, die die Pflegekasse für bestimmte Kosten zahlt. Seit dem 1. Januar 2025 können Sie maximal 1.685 EUR pro Jahr für Verhinderungspflege beantragen. Diese Summe gilt für höchstens 42 Tage pro Jahr. Bei stundenweiser Abrechnung (nicht ganztags) bleibt der Höchstsatz von 1.685 EUR bestehen. In diesem Fall werden die 42 Tage nicht angerechnet.

Wo beantragen Sie das?
Die Formulare bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Der Betrag ist bei allen Krankenkassen gleich. Wenn Sie einen Pflegedienst, wie Home Instead, beauftragen, kümmert sich der Pflegedienst oft um den Antrag.

Zusätzliches Geld möglich
Wenn Sie keine Kurzzeitpflege in einem Heim brauchen, können Sie 50 % des Budgets für Kurzzeitpflege (843 EUR pro Jahr) für Verhinderungspflege nutzen. Insgesamt stehen dann bis zu 2.528 EUR für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Wie bekomme ich das zusätzliche Budget?
Sie müssen die Pflegekasse informieren, zum Beispiel, wenn Sie eine Rechnung einreichen.

Änderung ab 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 wird alles einfacher. Die Beträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt. Sie müssen nicht mehr extra beantragt werden. Dann gibt es 3.539 EUR pro Jahr.

Häusliche pflegeBetreuung