Sie pflegen Ihre Eltern, Ihren Partner oder andere Angehörige und sind nun selbst erkrankt, verhindert oder gönnen sich eine Auszeit, um selbst wieder Kraft tanken zu können? Dann übernehmen wir Ihre Aufgaben.
Verhinderungspflege“ ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialrecht. Es bedeutet: Eine andere Person übernimmt die Pflege, wenn die normale Pflegeperson vorübergehend ausfällt.
Das passiert zum Beispiel, wenn:
Meistens ist die normale Pflegeperson ein Familienmitglied oder ein naher Verwandter.
Damit Sie Verhinderungspflege nutzen können, müssen diese vier Bedingungen erfüllt sein:
Wenn diese Punkte erfüllt sind, können Sie Verhinderungspflege beantragen.
Sie stellen einen Antrag auf Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse.
Laden Sie das Formular online herunter oder fordern Sie es per Post an. Viele Krankenkassen bieten diesen Antrag zum Download an.
Hier haben wir Ihnen einige Links zusammengestellt:
Sollte Ihre Krankenkasse nicht in dieser Liste sein, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach einem Formular zur Beantragung von Verhinderungspflege.
Wie fülle ich den Antrag aus?
Um den Antrag auf Verhinderungspflege ausfüllen zu können, brauchen Sie folgende Informationen:
Ja, es gibt mehrere Möglichkeiten, wie pflegende Angehörige entlastet werden können. Hier sind die wichtigsten Alternativen:
Diese Alternativen bieten unterschiedliche Möglichkeiten, um die Pflegebedürftigkeit gut zu organisieren. Sie helfen auch, pflegende Angehörige zu entlasten.
Wichtig ist: Wählen Sie die Lösung, die am besten zu Ihrer Situation und den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person passt.
Wie viel Geld gibt es?
Jedes Jahr gibt es eine feste Summe, die die Pflegekasse für bestimmte Kosten zahlt. Seit dem 1. Januar 2025 können Sie maximal 1.685 EUR pro Jahr für Verhinderungspflege beantragen. Diese Summe gilt für höchstens 42 Tage pro Jahr. Bei stundenweiser Abrechnung (nicht ganztags) bleibt der Höchstsatz von 1.685 EUR bestehen. In diesem Fall werden die 42 Tage nicht angerechnet.
Wo beantragen Sie das?
Die Formulare bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Der Betrag ist bei allen Krankenkassen gleich. Wenn Sie einen Pflegedienst, wie Home Instead, beauftragen, kümmert sich der Pflegedienst oft um den Antrag.
Zusätzliches Geld möglich
Wenn Sie keine Kurzzeitpflege in einem Heim brauchen, können Sie 50 % des Budgets für Kurzzeitpflege (843 EUR pro Jahr) für Verhinderungspflege nutzen. Insgesamt stehen dann bis zu 2.528 EUR für die Verhinderungspflege zur Verfügung.
Wie bekomme ich das zusätzliche Budget?
Sie müssen die Pflegekasse informieren, zum Beispiel, wenn Sie eine Rechnung einreichen.
Änderung ab 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 wird alles einfacher. Die Beträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt. Sie müssen nicht mehr extra beantragt werden. Dann gibt es 3.539 EUR pro Jahr.