Betreuung

Manchmal besteht keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes, allerdings eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz, die eine Betreuung oder Aufsicht unabdingbar machen.

Dies ist häufig bei Erkrankungen wie Demenz der Fall. Für diese Fälle bietet das Pflegeleistungsergänzungsgesetz mit dem Ziel der Entlastung pflegender Angehöriger Möglichkeiten der Kostenübernahme von zusätzlichen Betreuungsleistungen.

Gemäß unserer Konzeption für zusätzliche Betreuungs-/ Entlastungsleistung nach § 45 SGB XI sind dies zum Beispiel:

Betreuung

In der Wohnung des Klienten

  • Orientierungsübungen
  • Wahrnehmungsübungen für die Sinne
  • Aktivierende und orientierungsfördernde Gespräche
  • Selbständigkeitstraining in allen Aktivitäten des täglichen Lebens
  • Gedächtnistraining und Gedächtnisübungen
  • Grob- und Feinmotorikübungen
  • Biographie-Orientiertes gemeinsames Kochen
  • Vorlesen aus Büchern, Tageszeitungen und Zeitschriften
  • Gesellschaftsspiele
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Für Klienten, die ihre Wohnung verlassen können

  • Begleitung bei Spaziergängen und zu Arztbesuchen
  • Begleitung zu Veranstaltungen (z.B. Kirche, Konzert-, Theater- oder Kinobesuche)
  • Aufsuchen eines Cafés oder Restaurants
  • Begleitung bei Besuchen von Angehörigen oder Freunden
Häusliche pflege
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