Die Rufbereitschaft garantiert unseren Klienten eine "rund-um-die-Uhr"Erreichbarkeit. Bei einem Notfall, z.B. in der Nacht, können uns unsere Klienten jederzeit erreichen und um Hilfe bitten.
Die Rufbereitschaft ist für uns mehr als eine rechtliche Verpflichtung. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, unsere Klienten ggf. auch in der Nacht professionell zu versorgen.
Die Rufbereitschaft ist kein Ersatz für den "Notruf 112"bei lebensbedrohlichen Notlagen. Außerdem sollte der Klient die Rufbereitschaft nur dann nutzen, wenn sein Anliegen nicht bis zum nächsten regulären Pflegeeinsatz warten kann. Dieses ist etwa der Fall bei folgenden Notfällen:
Die Rufbereitschaft unserer Mitarbeiter wird vergütet.