Die Qualitätspolitik des Pflegedienstes lehnt sich an das Qualitätsmanagementsystem nach der Normreihe EN ISO 9000 ff. an. Die Vorgaben dieses QM-Systems werden auf die Prozesse des Pflegedienstes angewendet. Das Qualitätsmanagementhandbuch basiert auf der Grundlage der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR).
Unsere Pflegedienst Vital Plus ist ständig bestrebt, sein erreichtes Qualitätsniveau zu sichern und zu verbessern. Deshalb werden Maßnahmen der internen Qualitätssicherung durchgeführt.
Zu den Maßnahmen gehören u.a. Interne Audits, Personalentwicklung, Entwicklung und Berücksichtigung von Pflegestandards, Prozessplanung und -messung, sowie ein Beschwerdemanagement.
Der Qualitätszirkel ist ein zentrales Instrument unseres internen Qualitätsmanagements. Ziel ist es, durch regelmäßige und strukturierte Treffen mit Mitarbeitenden aus verschiedenen Bereichen die Pflegequalität kontinuierlich zu überprüfen, weiterzuentwickeln und gemeinsam praxisnahe Lösungen für Herausforderungen im Pflegealltag zu erarbeiten.
Um den Anforderungen dieses Systems gerecht zu werden, wird das Qualitätsmanagement zusätzlich durch einen externen Anbieter betreut. Die Unternehmensberatung „Die Pflegedienst Profis GmbH“ wurde beauftragt, um in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung und unter Beteiligung aller Mitarbeiter das Qualitätsmanagementsystem zu installieren und auf ständige Verbesserung der Leistungen für unsere Kunden hinzuwirken.
In unserem Pflegedienst sind folgende Zuständigkeiten an Mitarbeiter mit adäquater Qualifikation zugewiesen:
Des Weiteren übernehmen die folgenden Funktionen externe Dienstleister:
Zu allen Expertenstandards wurde ein umfassendes Konzept entwickelt. Dieses befindet sich in einem separaten Ordner mit der Aufschrift „Expertenstandards“. Der Ordner ist für alle Mitarbeiter frei zugänglich. Das Konzept enthält folgenden Inhalte:
Anhand dieses Konzeptes erhalten die Mitarbeiter eine Handlungsanweisung für ihre praktische Tätigkeit. Zudem findet in regelmäßigen Abständen eine Schulung der Expertenstandards statt.
Wir nutzen Pflegevisiten zur Optimierung und Sicherung der ausgeübten Pflege. Sie werden von uns in regelmäßigen Abständen geplant und dienen als Gespräch über den Pflegeprozess zwischen Pflegebedürftigen, Pflegenden und der pflegerischen Leitung. Unsere Klienten stehen bei der Pflegevisite im Mittelpunkt und werden aktiv in die Kommunikation einbezogen.
Durch regelmäßige Teambesprechungen zweimal im Monat sowie bei Bedarf wird die Gruppenarbeit gestärkt, Probleme können besprochen und gelöst werden, die pflegerische Zusammenarbeit wird optimiert.
Einmal im Monat sowie in besonderen Fällen werden Fallbesprechungen initiiert. Dabei treffen sich alle, die an der direkten Pflege eines pflegebedürftigen Menschen beteiligt sind. Also auch Verwandte, Hausarzt, Krankengymnast oder sonstige Leistungserbringer, um die individuelle Pflege oder Pflegeprobleme zu reflektieren und zu optimieren.
Die Übergabe ist ein strukturierter Informationsaustausch über den Ist-Zustand der Pflegebedürftigen. Um einen regelmäßigen Informationsaustausch in der ambulanten Pflege zu gewährleisten, nutzen unsere Mitarbeiter ein digitales Übergabebuch über Cura Soft. Bei Bedarf wird der schriftliche Austausch durch Übergabegespräche ergänzt. Das Gespräch findet primär zwischen den Pflegenden statt.
Die im Unternehmen verwendeten Dienstpläne werden im Voraus für einen Kalendermonat erstellt, dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt:
Dienstpläne haben Dokumentencharakter und sind mit dokumentenechtem Stift zu führen. Aus ihnen müssen alle Eintragungen zweifelsfrei nachvollziehbar sein. Überschreibungen, Überklebungen und Retuschierungen dürfen nicht vorgenommen werden, die Dienstpläne werden mindestens 10 Jahre aufbewahrt.
Mitarbeiter werden in die Dienstplanung miteinbezogen und haben bspw. die Möglichkeit, Wünsche zu äußern.
Einsatz-/Tourenpläne werden im Voraus, wöchentlich erstellt und täglich aktualisiert ausgedruckt. Sie enthalten u.a.:
Jeder Kunde wird einer unserer Pflegefachkräfte zugeteilt, diese ist für die Planung, Durchführung und Bewertung der Pflege zuständig. Darüber hinaus möchten wir erreichen, dass die Pflegebedürftigen sowie deren Bezugspersonen, eine Beziehung zu unserem Pflegepersonal aufbauen, um so eine ganzheitliche Pflege gewährleisten zu können. In Abwesenheit der Bezugspflegefachkraft wird die Verantwortung vorübergehend an eine, dem Kunden bekannten, Pflegefachkraft übergeben. Diese Kontinuität in der Pflege kann durch eine entsprechende Dienst- und Tourenplanung nachgewiesen werden.
Die Einarbeitung neuer Mitarbeiter hat in unserem Pflegedienst eine große Bedeutung, denn nur, wenn die Mitarbeiter systematisch eingearbeitet werden, können wir eine gleichbleibende Versorgung unserer Patienten gewährleisten. Auch ist es nur so möglich, einheitliche Arbeitsabläufe und die Qualität in unserem Pflegedienst sicher zu stellen.
Die Einarbeitungszeit beträgt in der Regel eine Dauer von sechs Monaten. Der Zeitrahmen kann bei Bedarf individuell angepasst werden. Jedem neuen Mitarbeiter wird während der Einarbeitungszeit eine Pflegefachkraft als Bezugsperson und Ansprechpartner zugeordnet. Die als Mentor benannte Pflegefachkraft ist als solche qualifiziert (Pflegefachmann/frau, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger).
Bei entsprechenden personellen Ressourcen übernehmen vorrangig Pflegefachkräfte mit didaktischen oder pädagogischen Kenntnissen (z.B. durch eine Weiterbildung zum Praxisanleiter) die Aufgabe des Mentoring. Zudem wird bei der Wahl des Mentors auf ausreichende Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit geachtet. Die für die Einarbeitung verantwortliche Pflegefachkraft begleitet den neuen Mitarbeiter auch bei der Pflege vor Ort.
Die Einarbeitung wird durch Feedbackgespräche begleitet. Die Gespräche finden zwischen Mitarbeiter, Mentor und Pflegedienstleitung statt. Mit Beginn der Tätigkeit in unserer Einrichtung wird das Einführungsgespräch geführt. In diesem Gespräch können Fragen geklärt und die gegenseitigen Erwartungen und Wünsche besprochen werden. Nach drei Monaten erfolgt das Zwischengespräch und nach sechs Monaten das Abschlussgespräch. Beide Gespräche dienen zur Reflexion der Einarbeitung. Durch gegenseitiges Feedbackgeben können neue Ziele vereinbart und Unterstützungsbedarfe identifiziert werden. Des Weiteren werden bei Bedarf Probleme besprochen und gemeinsam Lösungen gefunden.
Der Einarbeitungsprozess wird anhand der Gesprächsprotokolle und der für den Mitarbeiter relevanten Einarbeitungscheckliste dokumentiert und in den Mitarbeiterakten archiviert.
Jeder neue Mitarbeiter erhält zu Beginn der Tätigkeit folgende Informationen:
Mitarbeiter in der Pflege ohne pflegerische Ausbildung erhalten eine fachliche Anleitung und Überprüfung von Pflegefachkräften. Ziel ist es eine angemessene und sichere Pflege zu gewährleisten.
Dazu wenden wir folgende Handlungsprinzipien an:
Anregungen und Beschwerden werden unter keinen Umständen als etwas Negatives angesehen. Sie helfen uns und unseren Klienten weiter den Entwicklungs- und Qualitätsanspruch voranzutreiben. Um uns nachhaltig zu verbessern und einen Maßnahmenplan zu erarbeiten, werden alle Punkte in einem Protokoll festgehalten.
Schon im Erstgespräch weisen wir den Patienten und seinen Angehörigen auf unser Beschwerdemanagement hin. Wir bitten diese, sich bei Unzufriedenheit umgehend bei uns zu melden. Wir verdeutlichen, dass sie bei einer Beschwerde keine negativen Konsequenzen fürchten müssen.
Eine Beschwerde kann direkt, persönlich, schriftlich oder telefonisch bei jedem Mitarbeiter erfolgen. Mit der Beschwerde beginnt das Verfahren und somit auch die Dokumentation. Die Person, die die Beschwerde annimmt, informiert ausdrücklich über das Verfahren und leitet diese an den Beschwerdebeauftragten weiter. Hierfür ist ein Formular vorgesehen – das Beschwerdeformular. Die Beschwerde wird aufgenommen, die Zwischenergebnisse notiert und das Endergebnis formuliert. Dieses Formular beinhaltet die genaue Beschreibung der Beschwerde und weitere Datenerfassung bezüglich der späteren Auswertung.
Die Bearbeitung jeder Beschwerde wird durch den Beschwerdebeauftragen garantiert. Gemeinsam mit wird mit allen Betroffenen nach einer Lösung gesucht und entschieden.
Durch interne und externe Fortbildungen wird sichergestellt, dass die erbrachten Pflegeleistungen und das Fachwissen unserer Mitarbeiter immer den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Alle Mitarbeiter werden in den Fortbildungsplan mit einbezogen.
Zu Beginn eines Kalenderjahres wird ein Fortbildungsplan erstellt, aus dem ersichtlich ist, welche Mitarbeiter an welchen Veranstaltungen teilnehmen werden, ob die Veranstaltungen extern oder intern durchgeführt werden und warum die Veranstaltungen stattfinden. Die Themenauswahl erfolgt zusammen mit den Mitarbeitern im Rahmen der Dienstbesprechung anhand des PDCA-Zyklus.
Es wird darauf geachtet, dass jeder Mitarbeiter pro Kalenderjahr entsprechend den vertraglichen Vorgaben an Fortbildungen teilnimmt.
Mitarbeiter, die an externen Fortbildungen teilgenommen haben, sind verpflichtet, die wesentlichen Inhalte im Rahmen einer Besprechung vorzustellen. Über die vermittelten Inhalte wird ein Protokoll erstellt und im Fortbildungsordner für alle Mitarbeiter zugänglich archiviert.
Regelmäßige und verpflichtende Fortbildungen sind:
Jeder Mensch empfindet Gewalt individuell, was als Gewalt wahrgenommen wird, hängt von gesellschaftlichen und kulturellen Werten ab. Gewalt findet nicht nur physisch, sondern auch psychisch statt und betrifft in der Pflege sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegende. Wir sind uns der Relevanz des Themas bewusst und möchten Gewalt in unserer Einrichtung präventiv durch Wissen begegnen.
Für die Umsetzung bedeutet das, dass wir unsere Mitarbeiter durch Fortbildungen über das Thema Gewalt aufklären und auch dafür sensibilisieren. Häufig wird Gewalt wahrgenommen, jedoch aus Angst und Scham nicht kommuniziert. Des Weiteren geben wir den Mitarbeitern Handlungsmöglichkeiten an die Hand. Dazu gehört bspw. die Reaktion auf aggressives Verhalten, was können Pflegende tun, um andere zu schützen und wie kann Überlastung vorgebeugt werden.
Im Zusammenhang mit dem Thema Gewalt in der Pflege muss auch der Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) betrachtet werden. Eine selbstbestimmte Lebensführung ist ein hohes Gut und somit sind freiheitsentziehende Maßnahmen keine Lösung in unserer Einrichtung. Auch über dieses Thema möchten wir in Fortbildungen aufklären und sensibilisieren. Anstatt freiheitsentziehende Maßnahmen umzusetzen, sucht die Pflegedienstleitung gemeinsam mit den Mitarbeitern nach geeigneten Alternativen und Lösungen.
Im Rahmen unserer ambulanten Versorgung kann es zu Krisensituationen kommen, die ein sofortiges, strukturiertes Handeln erfordern. Unter Krisensituationen verstehen wir außergewöhnliche, unvorhersehbare Ereignisse, die die pflegerische Versorgung unserer Patienten erheblich beeinträchtigen oder gefährden können. Dazu zählen insbesondere akute gesundheitliche Notfälle, psychische Ausnahmelagen, plötzliche Veränderungen im sozialen Umfeld, personelle Engpässe oder externe Störungen wie technische Ausfälle oder Naturereignisse.
Ziel unseres pflegerischen Handelns in Krisenlagen ist die:
Standardisiertes Vorgehen
Unser Pflegedienst verfügt über festgelegte Verfahrensstandards und Notfallabläufe, die allen Mitarbeiter im Rahmen ihrer Einarbeitung sowie in regelmäßigen Schulungen vermittelt werden. Diese beinhalten:
Verfügbarkeit von Notfallinformationen
Alle relevanten Notfallkontakte (Hausarzt, Angehörige, Notrufnummern, Notfallmedikation) sind in der Pflegedokumentation hinterlegt und für das Pflegepersonal jederzeit verfügbar. Bei Patienten mit erhöhtem Risiko werden zusätzliche Vorsorgemaßnahmen getroffen (z. B. Notfallpläne, individuelle Handlungshinweise).
Kooperation im Krisenfall
Wir kooperieren eng mit Hausärzten, Notfalldiensten, Apotheken und ggf. weiteren Netzwerkpartnern. Die Einbeziehung dieser Stellen erfolgt bei Bedarf zeitnah, um eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Der Datenschutz in unserer Einrichtung ist nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) und gemäß §35 SGB I geregelt. Mit deren Umsetzung ist der Schutz von personenbezogenen Daten in unserer Einrichtung sichergestellt
Es wird ein einrichtungsinternes Hygienemanagement implementiert und ein Hygieneplan entwickelt, in dem u.a. die Verantwortlichkeiten definiert werden, sowie Aussagen zur Basishygiene, zur Umsetzung von Anforderungen nach dem Infektionsschutzgesetz und der Biostoffverordnung gemacht werden. Zudem wird auf Hygienemaßnahmen bei speziellen Behandlungs- und Pflegemaßnahmen eingegangen. Der Hygieneplan wird für alle Mitarbeiter frei zugänglich zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über die erforderlichen Hygienemaßnahmen belehrt, was schriftlich dokumentiert wird.
Unser Pflegedienst berücksichtigt die durch die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) erstellten Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich organisatorischen und baulich funktionellen Maßnahmen der Hygiene. Die Empfehlungen werden den Mitarbeitern nachweislich bekannt gegeben.
Die Geschäftsführung trägt für die Sicherung der hygienischen Erfordernisse die Verantwortung.